Stellungnahme des Präsidenten zum Rücktritt von Ulrich Rach

Es ist Aufgabe der Vorstandschaft des TSV 1860 Ansbach seine Sportler bei der Ausübung ihrer Sportart bestmöglich zu unterstützen. Dazu zählt auch eine finanzielle Unterstützung, soweit dies die Finanzen des Vereins zulassen. Bei dem von Ulrich Rach in seinem Rücktrittsschreiben genannten Sachverhalt handelt es sich um einen Fall, bei dem ein Sportler auf die Auszahlung der ihm zustehenden Auslagen verzichtet (sozusagen dem Verein spendet) und dafür vom Verein eine Spendenbescheinigung erhält. Diese Form der Spende ist steuerrechtlich zulässig, wenn die von der Finanzverwaltung vorgegeben Vorschriften erfüllt sind. Dazu zählt u.a. ein Beschluss des Vereinsvorstandes, dass ein Anspruch auf Erstattung der Auslagen besteht. Der vom Geschäftsführenden Vorstand gefasste Beschluss hält sich an die steuerrechtlichen Bestimmungen und ist daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Günther Kiermeier
Präsident